Info SGB V Krankenversicherung

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Leistung der Krankenkassen.

Versicherte können die Leistungen beanspruchen, wenn

  • sie einer Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber nicht möglich ist
  • sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt
  • die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.

Ein Anspruch besteht, wenn keine andere Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.

 

Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Verordnet wird die häusliche Krankenpflege vom behandelnden Hausarzt.

Der Arzt begründet, warum die Hilfe nötig ist und welche Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erforderlich sind.

 

Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Es gibt ein Leistungsverzeichnis (Richtlinien), danach umfasst die HKP die Leistungen

  • der Behandlungspflege (Blutdruck messen, Blutzuckerkontollen, Injektionen, Verbände, Stomaversorgung, Absaugen, Infusionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, und vieles mehr) 
  • der Grundpflege (alles rund um Körperpflege)
  • der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Maßnahmen sind nur in medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und genehmigungsfähig.

 

Psychiatrische Krankenpflege

2005 wurden die HKP-Richtlinien um die psychiatrische Krankenpflege ergänzt. Sie soll dazu beitragen, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung führen können. Ziel der psychiatrischen Krankenpflege ist außerdem, wiederkehrende Klinikaufenthalte zu vermeiden und Behandlungsabbrüchen vorzubeugen.

Die psychiatrische Krankenpflege können Ärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie verordnen. Auch Hausärzte sind berechtigt, die psychiatrische Krankenpflege zu verordnen. Allerdings muss in solchen Fällen die Diagnose fachärztlich gesichert sein. Bestandteil der Verordnung soll der vom Arzt erstellte Behandlungsplan sein, der die Indikation, die Fähigkeitsstörungen, die Zielsetzung der Behandlung und die Behandlungsschritte umfasst. Die psychiatrische Krankenpflege kann nur bei bestimmten psychischen Erkrankungen beansprucht werden. Welche Leistungen bei welchen Erkrankungen und für welche Dauer Ärzte verordnen können, hat der GBA in der HKP-Richtline um die psychiatrische Krankenpflege ergänzt.

 

Pflegedienst Kujanek

Industriestr. 1a
37186 Moringen

Telefon: 05554-998808

E-Mail:

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In dringenden pflegerischen Notfällen 24 Stunden erreichbar unter:

0151-21586471

0151-23554890

 

Ansprechpartner Pflegedienst:

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Maren Schwerdtfeger

 

Ansprechpartner Geschäftsleitung:

Moringer Pflege GmbH

Buchenweg 49,37186 Moringen

Nadine Harke

Daniel Harke

05554-9983157

 


Qualitätsprüfungung Auch 2023 haben wir durch den MDK die Pflegenote "sehr gut" erhalten.

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